Die Blockchaintechnologie im Projektmanagement: Was das bedeutet, wie Blockchains Projektdaten manipulationssicher machen und wie sie einen Basisplan als Vertragsgrundlage absichern, hat Can Do-Gründer Thomas Schlereth im vorherigen Beitrag erläutert. Diesmal geht er weiter in die praxisnahen Details und wagt einen Ausblick auf die Anwendung der Blockchain-Technologie im (Hybriden) Projektmanagement.
In jeder Projektplanung gibt es Planungselemente, die aus vertraglicher Sicht relevant sind und – viele mehr – solche, die es nicht sind. Meilensteine sind solche Elemente, während Kommentare für Arbeitspakete dies sicher nicht sind.
In der Software würde dann durch die Vertragsparteien einfach markiert, welche Elemente automatisch einen Teil des Vertrags darstellen. Zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wird dann für diese Elemente eine Blockchain erstellt und alle Daten des Planungselements als erster Block eingetragen. Um diesen ersten Eintrag abzusichern, sollte die Projektmanagementsoftware über einen Algorithmus den Block absichern (Proof of Work).
Moderne Projektmanagementsysteme sind revisionssicher und dokumentieren im Datenbestand jede Änderung eines Planungselements. Die muss sich nicht zwingend auf die nativen Daten des Elements selbst beschränken, sondern kann auch Zustände abbilden, die durch fremde Plandaten entstehen. Das Risiko eines Arbeitspakets kann sich auch dadurch ändern, dass in einem anderen Projekt die gleiche Ressource zur gleichen Zeit überlastet wird – und somit auch in diesem Projekt.
Jede Anpassung der Datenelements und jegliche relevante Zustandsänderung erzeugt dann in der jeweiligen Blockchain einen neuen Block, der durch die vorangehenden Blöcke abgesichert wird (Proof of Stake). Dies könnte zusätzlich durch ein Proof of Work Algorithmus ergänzt werden (um sicherzustellen, dass die Daten mit der Projektmanagementsoftware und nicht auf anderem Wege verändert wurde). Eine nachträgliche Manipulation ist ausgeschlossen oder nur mit unrealistisch hohem Aufwand möglich.
Da der Projektplan und alle anderen notwendigen Daten überhaupt nicht in schriftlicher Form als Anhang des Vertrags vorliegen, muss im Streitfall der digitale Datenbestand herangezogen werden. Dieses Auditing kann von jeder Person durchgeführt werden, also auch von Anwälten oder Gutachtern.
Gibt es also Meinungsunterschiede über den Termin eines Meilensteins, können die Streitparteien durch den ersten Eintrag in der Blockchain die Vertragsdaten heranholen. Die aktuelle Planung im System ist nicht relevant. Weiterhin kann genau in der Blockchain verfolgt werden, wann der Meilenstein wie verändert wurde und vor allem durch wen (das wird ebenfalls in der Blockchain abgesichert).
Aus technischer Sicht ist die Umsetzung wenig aufwendig. Das liegt daran, dass Anbieter wie AWS (Amazon Web Service) und andere komfortable Dienste den Umgang mit der Blockchain ermöglichen. Die Projektmanagementlösung muss diese Dienste lediglich nutzen und zusätzlich eine frei verfügbare Auditsoftware in der Cloud anbieten, mit der jeder die Blockchain überprüfen kann. Damit ist natürlich nicht gemeint, dass jede Person die Blockchain beliebig auslesen kann. Vielmehr wird autorisierten Personen, wie beispielsweise Anwälten oder Gutachtern, die digitale Interpretation der Blockchain des Streitobjekts gewährt.
Ob ein solches Verfahren auch vor Gerichten standhält, müssen Juristen entscheiden. Es muss sicher Verfahren geben, die die Softwarehersteller und ihren Code in diesem Bereich zertifizieren bzw. offenlegen. Eine allgemeine, international juristische Gültigkeit festzulegen, würde wahrscheinlich ewig dauern. Es würde aber – meiner Meinung nach – ausreichen, wenn es eine Zertifizierung der Software, vergleichbar mit TISAX oder ISO, gäbe und sich die Vertragsparteien darauf einigen.
Natürlich gibt es als erstes e
Die Vertragsparteien einigen sich auf einen digitalen gemeinsamen Datenbestand der durch die Blockchain abgesichert ist. Im Vertrag beider Parteien wird das lediglich festgelegt, eine schriftliche juristische Ausformulierung ist nicht mehr notwendig. Das spart Aufwand.
Die vereinbarten Pflichten aller Parteien, wie einzusetzende Personen, Termin oder Aufwände, müssen ebenfalls nicht im Vertrag ausgeführt werden. Dies ist alles im digitalen Datenbestand abgelegt, der eben nicht gefälscht werden kann. Die aufwendige Dokumentation der Projektleitung dem Auftraggeber gegenüber (wie Leistungsnachweise, Statusberichte etc.) müssen nicht manuell in Texten oder Excel-Dateien erstellt werden. Die Dokumentation entsteht durch die Arbeit des Projektleiters und alle Mitarbeiter automatisch.
Ergonomische Software für alle Beteiligten kann Pflichtverletzungen einfach aufzeigen und dank der Absicherung durch die Blockchain glauben auch alle an diese Information. Vergisst ein Mitarbeiter beispielsweise die Zeiterfassung für eine abzurechnende Arbeit am Ende eines Monats, können beide Parteien einer nachträglichen Erfassung gemeinsam zustimmen und das Problem damit aus der Welt schaffen. Dass beide Parteien zugestimmt haben, ist in der Blockchain vermerkt.
Die Blockchain erlaubt es, digitale Informationen und – vor allem – Transaktionsdaten revisions- und fälschungssicher zu verwalten. Durch die firmenübergreifende Zusammenarbeit auf Plattformen haben alle Beteiligten nicht nur den gleichen Informationsstand, sondern können eben auch sicher sein, dass die Informationen auch verlässlich und gerichtsfest sind.
Dieses Beispiel in der kooperativen Projektarbeit ist nur ein Anwendungsbereich für die Blockchain. Firmenjustitiare, Notare und alle anderen Stellen, die fachliche Informationen und Regeln in einen Vertrag übernehmen. können dadurch stark entlastet werden. Sie sind nicht mehr mit solchen Informationen konfrontiert, die sie selbst fachlich gar nicht beurteilen können. Wenn der Ansatz der Blockchain in diesem Kontext konsequent weitergedacht wird, sieht man die Dimension dieser Erfindung die einmal einen Meilenstein der digitalen Transformation im 21. Jahrhundert darstellen wird.
Die Blockchain-Technologie ist bereits im (digitalen) Projektmanagement angekommen – und sie steht erst am Anfang ihrer Möglichkeiten. Die technische Umsetzung ist dabei eher einfach, der Nutzen für alle Projektbeteiligten groß. Schon jetzt kann diese Technologie helfen, die Planung auf revisionssichere Füße zu stellen und eventuelle Unstimmigkeiten faktenbezogen und wertneutral zu beseitigen. Von der Blockchain-Technologie im (Hybriden) Projektmanagement profitieren also Auftraggeber wie Auftragnehmer gleichermaßen!
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